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Der zweite Teil des Belsenparks steht zur Diskussion . 

Zum B-Plan wird die Bürgerbeteiligung angeboten.

Offener Brief an den APS

18 April 2010 


Offener Brief an den APS Ausschuß für Planung und Stadtentwicklung

Marktplatz 2

40213 Düsseldorf

Sitzung am 21.04.2010

Düsseldorf im April 2010


Bebauungsplanentwurf ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel - 5178 / 044 -


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,


der VVV engagiert sich als Bürgerverein seit 1904 für die Stadtentwicklung im linksrheinischen Düsseldorf. Seit vielen Jahren begleiten wir kritisch und konstruktiv die Planung für das Güterbahnhofsgelände Oberkassel.


Ihnen liegt bei der Sitzung am 21.04.2010 der B-Plan-Entwurf für dieses Gebiet vor. Wie Ihnen sicherlich aufgefallen ist, gab es hierfür ein enormes Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dieses hat sich in hunderten von Anregungen zum B-Plan niedergeschlagen. Wir begrüßen dieTatsache, dass durch das Engagement der Kunstsammlerin Julia Stoschek eine positive Änderung der Planung erfolgt ist. Andererseits sehen wir mit Besorgnis, dass ihre Kritik nur zur Änderung eines Teilbereiches geführt hat. Der weitaus größte Teil aber bleibt wie er ist; er wird sogar in Teilbereichen verschlechtert. Hiermit wiederholen wir unsere seit vielen Jahren geäußerten Bedenken:


1.) obwohl es sich um eine der besten Lagen von Düsseldorf handelt, ist es nicht gelungen, einen angemessenen Städtebau zu entwickeln

2.) wir haben es stets begrüßt, das versprochene Ziel umzusetzen, 60 % Wohnanteil und 40 % Gewerbe zu schaffen. Der vorliegende Entwurf macht dieses Versprechen unmöglich und lässt einen enormen Leerstand von Gewerbeflächen und damit eine Investitionsruine erwarten.

3.) Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Lebensqualität in unserem Stadtbezirk nachhaltig verschlechtert. Dies gilt für die Verkehrssituation und die umweltrelevanten Belange, wie Lärm, Luftreinheit und Lokalklima.


Im übrigen sind wir der Meinung, dass der vorliegende B-Plan erheblich von derPlanung abweicht, die am 26.04.2005 mit den betroffenen Bürgern diskutiert wurde und fordern eine erneute Bürgeranhörung.

Wir bitten Sie daher eindringlich und im Namen vieler linksrheinischer Bürger, dem Plan nicht zuzustimmen und sich für eine qualitative Verbesserung der Planung einzusetzen.

Im Namen des Vorstandes des Verkehrs- und Verschönerungsvereins


Georg Eiker, 1. Vorsitzender

Gewerbezentrum kommt an den Belsenplatz!

11 July 2009


Die Bebauung des Güterbahnhofsgeländes Oberkassel am Belsenpark nimmt konkrete Formen an. Über den Bebauungsplan Nr.: 5178/044 wird nun festgelegt, in welcher Form die Gebäude auf dem Gelände zulässig sind. Größe, Anordnung und zum Teil die Nutzung werden hier festgelegt.

Der VVV hat erhebliche Bedenken gegen die Verabschiedung dieses Bebauungsplanes. Es führt die Art der Bebauung wie wir sie vom Seestern und vom Büropark an der Hansaallee kennen in das Herz Oberkassels.


Bis zum 16.07.09 ist die letzte Möglichkeit Einspruch zu erheben:


Gegen das Verkehrskonzept

    Die dargestellte Erschließung des Plangebietes bewirkt ein hohes zusätzli­ches Verkehrsaufkommen im Stadtbezirk 4. Die Aussage, die Düsseldorfer Straße sei „gut angebunden" widerspricht der Feststellung des Bebauungs­planes 5277/70 („erhebliche Belastung") und ist ebenso falsch wie die Be­hauptung, die Rheinkniebrücke sei „gut erreichbar".

    Eine endgültige Beurteilung der Erschließungsmaßnahmen ist erst möglich, wenn die Umplanung des Heerdter Dreiecks offengelegt wird.

    Eine Realisierung des Bebauungsplanes ohne entsprechende Verkehrs­maßnahmen am Belsenplatz ist unverantwortlich. Hier wird an das Verspre­chen von Herrn Erben erinnert, den Investor im Rahmen eines städtebauli­chen Vertrages an den Kosten für den Umbau des Belsenplatzes zu beteili­gen.

    Es ist zu befürchten, dass der Greifweg als Verlängerung der Basisstraße gegen alle bisherigen Versprechungen zur Durchgangs- und Erschließungs­straße wird.

    Maßnahmen zur Verkehrsminderung sind als Bestandteil von Stadtplanung zu sehen, hier ist das Gegenteil der Fall

    Da bisher fast ausschließlich kostenpflichtige Stellplätze in Tiefgaragen vor­gesehen sind, ist zu befürchten, dass die ohnehin stark belasteten umgeben­den Wohnstraßen zusätzlich durch Parkverkehr beeinträchtigt werden.

Daraus folgt, dass ein überzeugendes Verkehrskonzept für die Erschließung des Plan­gebietes nicht erkennbar ist.


Anregungen:

    Vorlage eines schlüssigen Verkehrskonzeptes für den Stadtbezirk 4 unter be­sonderer Berücksichtigung des Heerdter Dreiecks, des Belsenplatzes und der Erschließung des Plangebietes

    Umbau des Belsenplatzes in Anlehnung an den Entwurf des Verkehrs- und Ver­schönerungs- Vereins unter Kostenbeteilgung des Investors

    Nachweis von ausreichenden kostenfreien oberirdischen Stellplätzen auf dem Plangebiet


Gegen die städtebauliche Planung

    Nach dem vorliegenden B-Plan ist die Zusicherung von ca 60% Wohnen und 40% Gewerbe für das Gesamtgelände (also einschl. der Grundstücke Brockmann und Rheinbahn) nicht mehr einzuhalten.

    Die vorgesehene Nutzung des 1. Bauabschnittes (überwiegend Gewerbe und Einzelhandel, wenig Wohnungen) schafft keine neue Käuferschicht, son­dern sie führt zu einer unerträglichen Konkurrenzsituation zur Einkaufsstraße Luegallee.

    Die Entfernung zur Luegallee und der dazwischenliegende Verkehrsknoten Belsenplatz lassen keine attraktive Anbindung zu

    Die Gesamtplanung ist Stadtteil-untypisch (zu hoch, zu dicht, zu undifferen­ziert) und treibt einen Keil ins Quartier.


Anregungen:

    Erhöhung des Wohnanteiles, insbesondere im 1. Bauabschnitt

    Umgestaltung des Belsenplatzes so, dass das Plangebiet näher an die Luegal­lee herangeführt wird (s. Entwurf des VVV)

    Kleinteilige Parzellierung des Plangebietes mit der Möglichkeit individueller Ge­staltung im Rahmen eines qualifizierten, stadtteilbezogenen Bebauungsplanes (überwiegend max. 4 Geschosse, Möglichkeit von Satteldächern usw.)


Lufthygiene und Lärm

    Im Erläuterungsbericht wird behauptet, dass mit Grenzüberschreitungen gemäß der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht zu rechnen ist. Dies wird auf Stickstoffdioxid und Partikel bezogen. Ein Nachweis hierfür wird nicht offengelegt. Auf Grund der schon jetzt hohen Belastung wird der Behauptung widersprochen.

    Es ist kein Luftreinhalteplan für das Gebiet erstellt worden oder er wurde nicht öffentlich ausgelegt.

    Die Hansaallee wird als für Wohnen ungeeignete Strasse eingestuft. Lärmmindernde Maßnahmen insbesondere für die Umgebung sind nicht geplant. Für die bereits bestehenden Wohnungen sind kein Lärmmindernden Manßahmen vorgesehen ( erhöhtes Verkehrsaufkommen)


Anregung:

    Luftreinhalteplan erstellen

    einen Aktionsplan zur Lärmvermeidung bzw. -minderung aufstellen.


Klima

    Die Planung wird im Umweltbericht als klimaschädlich beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass sich bei austauscharmen Strahlungswetterlagen (typische Wetterlagen in heißen Sommern) die nächtliche Abkühlung um 2 ° Celsius verringert. Nicht berücksichtigt sind offensichtlich die vorausgesagte globale Klimaerwärmung und der Rückbau der lokalen Kaltluftzonen im linksrheinischen Düsseldorf, durch das neue Wohngebiet südlich der Schanzenstrasse, den Parkhaus im Heerdter Dreieck und der Basistrasse.


Anregung:

Es wird angeregt, den Planungsempfehlungen gemäß der Klimaanalyse für das linksrheinische Düsseldorf zu folgen.


Der VVV empfiehlt allen Mitbürgern, die den vorliegenden Bebauunsplan ablehnen, bis zum 14. Juli ihre Bedenken und Anregungen dem Planungsamt, Brinckmannstr. 5 in 40225 Düsseldorf schriftlich mitzuteilen.

Widerspruch unter:

https://www.duesseldorf.de/planung/kontakt/ssl_anregung.shtml?Bebauungsplan+5178/044%20%28Entwurf%29+Ehemaliger%20G%FCterbahnhof%20Oberkassel

VVV befürchtet Überangebot

07 .12.2008


VVV befürchtet Überangebot von Gewerbe im "Belsenpark"

In der Sitzung der BV4 am 29.10.08 stellte das Planungsamt eine abgespeckte Version des Bebauungsplanentwurfs "Belsenpark" vor. Durch den Wegfall des "Brockmanngeländes"  wird das Planungsgebiet um mehr als 25% reduziert. Hiervon ist vor allem der Wohnanteil betroffen, so dass das von der Verwaltung zugesicherte Verhältnis 60% Wohnen und 40% Gewerbe bei unveränderter Bebauung im restlichen Planungsgebiets erheblich gefährdet ist.

Angesichts dieser nicht unerheblichen Abweichungen von den bei der Bürgerversammlung im Frühjahr 2003 vorgestellten Planungsabsichten halten wir eine neuerliche Informationsveranstaltung seitens der Stadtverwaltung für unerlässlich.

Bei dieser Gelegenheit sollte auch das von der Verwaltung seit Jahren versprochene Verkehrskonzept rund um Planungsgebiet und Belsenplatz vorgestellt werden. Beides, Bebauu ngsplan und Verkehrsplanung, sind untrennbar miteinander verbunden und müssen zeitgleich amtsübergreifend erstellt werden.

Bebauung des alten Güterbahnhofs

Im Folgenden der Standpunkt des VVV:


Kurze Übersicht:

Die Bezirksvertretung 4 hat die Planung der VIVICO für das Güterbahnhofsgelände in Oberkassel mehrheitlich verabschiedet. Nun soll ein entsprechender Bebauungsplan er­stellt werden, zu dem eine Bürgerbefragung erfolgt. Die Architekten im VVV wiederholen ihre Anregungen vom November 2003, die bei der Ausarbeitung der Planung nicht be­rücksichtigt wurden:


1. Im ersten Bauabschnitt, der unmittelbar an den Belsenplatz angrenzt, sollen die ge­werblichen Flächen zugunsten eines höheren Wohnungsanteils reduziert werden.

2. Die städtebauliche Struktur soll der vielfältigen, differenzierten Architektur der vor­handenen Bebauung angepasst werden.

3. Die Gebäudehöhen sollen reduziert, d. H. auf die Umgebung abgestimmt werden.


Situation und Aussicht:

Die Architekten im VVV begrüßen es sehr, dass -15 Jahre nach Auslobung des Wettbewerbes für das Güterbahnhofsgelände am Belsenplatz mit dem Planungsvorschlag der VIVICO nun endlich eine Realisierung in greifbare Nähe gerückt ist.

Sinnvollerweise soll das Projekt in Abschnitten realisiert werden. Der erste Bauabschnitt, nämlich der unmittelbar an den Belsenplatz angrenzende und damit weitaus attraktivste Bereich, soll nach Vorstellung der VIVICO fast ausschließlich gewerblich genutzt werden. Die übrigen Abschnitte sollen weiter veräußert werden und zu einem späteren Zeitpunkt eine gemischte Nutzung (Wohnungen und Büros) erhalten.

Vor mehr als einem Jahr wurde das Projekt bereits der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir, die Architekten im VVV haben unmittelbar danach Bedenken gegen die Planung geäußert, die allerdings bei der weiteren Bearbeitung durch die VIVICO nicht berücksichtigt wurden. Dies waren unsere Argumente:


1. Die gewerbliche Nutzung

Ein erschreckend hoher Leerstand* an Büroflächen in unmittelbarer Nachbarschaft (Prinzenpark, Seestern, Albertussee ) lässt befürchten, dass auch der erste Bauabschnitt am Belsenplatz weitestgehend ungenutzt bleibt und insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten gänzlich verödet.(*Der Leerstand in Düsseldorf liegt z. Zt. bei 885.000,00 qm)

Ein zu hoher Anteil an Einzelhandel wird zwangsweise Kaufkraft von der Luegallee und den angrenzenden Straßen abziehen und dort zu Leerstand führen.

Daher fordern wir für den ersten Bauabschnitt eine Reduzierung der gewerblich genutz­ten Flächen zugunsten eines erheblich höheren Wohnanteils. Eine gemischte Nutzung der üb­rigen Bauabschnitte ist ausdrücklich erwünscht


2. Die städtebauliche Situation

Die Planung der VIVICO lässt befürchten, dass hier Büro- und Gewerbearchitektur wie ein Keil in ein gewachsenes Quartier getrieben wird, das gerade durch seine vielfältige, diffe­renzierte Baustruktur seinen besonderen Charakter hat. Die vorherrschende Blockbebauung wird nicht aufgenommen, die neue Struktur grenzt sich ab, der Anschluss an den Belsenplatz wirkt „ausgefranst“ in einem sonst geschlossenen Ortsbild. Die vorgeschlagenen Arkaden sollen dabei städ­tisches Flair suggerieren.

Wir fordern für diesen Bereich mehr städtebauliche Qualität und eine planerische Überarbeitung.


3. Die Höhenentwicklung

Die vorgesehene sechsgeschossige Bauweise - wobei gewerbliche Nutzung erheblich grö­ßere Geschosshöhen als Wohnungsbau erfordert - wird unterstreichen, dass hier ein neu­er, fremder Stadtteil entsteht.

Daher fordern wir, dass die maximale Bebauung auf fünf Geschosse beschränkt wird. Vorgabe sollte hier die Traufhöhe der umgebenden Bebauung sein.


Die VIVICO schreibt in ihrem aufwändigen Prospekt:

„Positive Auswirkungen auf die Umgebung sind nur möglich, wenn Struktur und Nutzungs­mix des neuen Quartiers optimal auf die Umgebung abgestimmt wird.“


Genau das fordern wir.

Neben der Kritik an diesem Projekt hat der VVV aber auch versucht neue Wege aufzuzeigen, auf denen die Verantwortung der Stadt für die Stadtplanung gefordert ist.

Was kann passieren? - Was muss geschehen?


Unsere Befürchtungen:

1. Geplant sind fast ausschließlich Gewerbeflächen im 1. Bauabschnitt; der Leerstand wird erheblich sein; die Anlage verödet.

2. Bei Einhaltung eines verträglichen Verhältnisses Wohnen/Gewerbe verbleibt für den Rest des Grundstückes nur Wohnbebauung.

3. 6-geschossige Bürotrakte ( 20 m Gebäudehöhe ) direkt am Belsenplatz, sind ein erheblicher Fremdkörper.

4. Die Verdoppelung der Einzelhandelsflächen bewirkt hohen Leerstand auf der Luegallee.

5. Schlägt der 1. BA fehl, wirkt sich das negativ auf die folgenden Bauabschnitte aus, deren Planung nicht absehbar ist.

6. Der Belsenplatz wird verkehrstechnisch erheblich mehr belastet, wenngleich er nicht in die Planung einbezogen wurde. Ein Verkehrskonzept ist nicht sichtbar.

7. Weiterer Leerstand der Gewerbeimmobilien in Lörick und Heerdt wird gefördert.


Unsere Forderungen:

Stärkere Durchmischung aller Bauabschnitte

1. 70% Wohnen 30% Gewerbe ( Dienstleistung, Einzelhandel Werkstätten und Betriebe, Ateliers und soziale Einrichtungen )

2. Vertikale Mischung von Gewerbe im EG und Wohnen im OG

3. Begrenzte Geschosszahl, IV Vollgeschosse +1 Staffelgeschoss

4. Geschosshöhen 3,00 m, Traufhöhe 15 m Statt jetzt geplanter 20 m

5. Einbeziehung des Belsenplatzes in die Planung und Umsetzung der Lösung mit dem 1. BA

6. Erst neues Wohnen mit anteiligem Einzelhandel

Dies alles fördert die Belebung der Anlage.

Vielfalt

7. Unterschiedliche Wohnformen für unterschiedliche Generationen: Familienwohnungen,

Alten- und behindertengerechte Wohnungen, Single- und Studentenwohnungen

8. Private Baugemeinschaften ermöglichen neue Architekturkonzepte und eine hohe Identifizierung

mit dem Stadtteil bei größter Wirtschaftlichkeit.


Dies mindert die Gefahr von Fehlplanungen, ermöglicht neue Verkehrskonzepte, die Stadtflucht wird umgekehrt,

der PKW- / Pendlerverkehr verringert.


Kontinuierliche Fortführung des Stadtteils

9. Blockrandbebauung als städtisches Grundmodul

10. Stadthaus als Grundtyp für den mehrgeschossigen Wohnungsbau

11. Kleinzellige Parzellierung nach individuellem Bedarf ermöglichen

12. Keine festen Grundstücksbreiten

13. Hohe Dichte


Dies ergibt einen homogenen Stadtteil, bietet Raum für vielfältige Architektur bei gesenkten

Grundstückskosten und reellen Herstellungspreisen; der Kreis der Interessenten wird größer.


Einrichtung einer wirtschaftlich unabhängigen Koordinationsstelle


14. für die Umsetzung der Planung

15. für Diskussionen in Arbeitgruppen

16. für die Beteiligung der Bürger an ihrem Stadtteil

17. als Kommunikationsbörse für Bauinteressenten

18. für Existenzgründerangebote


Dies trägt dazu bei, dass allen Interessen Rechnung getragen und nicht am Bedarf vorbei gebaut wird

und eine nachhaltige Bindung der Nutzer an den Standort Oberkassel erreicht wird.


Jetzt ist der Bürger gefragt !